
Ihr habt gewählt und das hier sind die vier Filme für dieses Jahr:
Die Vorführungen finden am 4.7., 18.7., 25.7. und 01.08.2025 jeweils um 21:00 an der Ecke Jonasstraße / Selkestraße, also im Körnerpark statt.
Der Eintritt ist wie immer frei, aber wir freuen uns über Spenden für das Projekt.
Wir freuen uns auf eine spannende Kino-Saison mit euch im Park!
*mit freundlicher Unterstützung von Stadt und Land
Freitag 4. Juli - 21:00
Johatsu – Die sich in Luft auflösen
Dokumentarfilm
2024 – D/JP
Regie: Andreas Hartmann, Arata Mori
86 Min.
Japanisch mit deutschen Untertiteln
In Japan verschwinden jährlich etwa 100.000 Personen, einige davon mit Hilfe von Night Moving Companies. Manche fliehen aus einer unglücklichen Beziehung, andere können dem enormen gesellschaftlichen Druck nicht standhalten, wieder andere versuchen, sich aus kriminellen Verstrickungen zu befreien. Mit JOHATSU (蒸発 – “verdunsten”) begeben sich Arata Mori und Andreas Hartmann auf eine emotionale Suche: Zurückgebliebene, Helfer und Untergetauchte, sie alle sehen sich mit unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. So stellt sich die Frage nach der eigenen Identität in erdrückender Dringlichkeit.
Das Regieduo wirft nicht nur einen Blick hinter die Kulissen der obskuren Praxis des Verschwindens, sondern dringt tief in die menschliche Natur vor und erschafft somit ein sehr peotisches Werk.
Wir freuen uns sehr auf ein Publikumsgespräch mit dem Regisseur Andreas Hartmann nach der Vorstellung.
Freitag 18. Juli - 21:00
Soldaten des Lichts
Dokumentarfilm
2025 - D
Regie: Julian Vogel, Johannes Büttner
108 min.
Deutsch mit englischen Untertiteln
"Rausgehen, jeden Tag Wildkräutersäfte sammeln!" – "Mister Raw" läuft vor seinem Auslieferungslager hin und her und gibt einer Frau mit Krebsdiagnose Handlungsanweisungen. "Entspann dich ein bisschen. Geh auf die Vitorimatte!" Er wendet sich an ihren Sohn. "Und deine Mutter soll nicht vergessen: Der Krebs stirbt, wenn die Temperatur über 42 Grad ist... Schön, dass du da bist, Bruder."
"Soldaten des Lichts" hat noch einiges mehr an Personal zu bieten: Man trifft auf Pandemieleugner, den "Geistheiler Sananda", auf "Peter I.", den "Obersten Souverän" des "Königreich Deutschlands" und auf Timo, der in immer größere Abhängigkeiten zu den Wunderheilern gerät. Das Ganze nimmt kein gutes Ende, so viel sei verraten.
Dieser Film zeigt mit unglaublicher Ruhe und Klarheit, was im Inneren der Reichsbürgerbewegung vor sich geht. Es könnte fast witzig sein, zu absurd um es ernst zu nehmen, wenn es nicht so verdammt gefährlich wäre. Nicht nur für uns als Gesellschaft, sondern für jeden einzelnen Menschen, der in ihre Fänge gerät.
Hochspannend und wirklich unglaublich!
Wir freuen uns besonders, euch diesen ganz speziellen Film noch vor dem offiziellen Kinostart zeigen zu können.
Freitag 25. Juli - 21:00
Hausnummer Null
Dokumentarfilm
2024 – D
Regie: Lilith Kugler
95 Min.
Deutsch mit englischen Untertiteln
Chris lebt an einer Berliner S-Bahn-Station. In einem anderen Leben wäre er vielleicht Labortechniker geworden, sagt er. Stattdessen bestimmen Drogensucht und Obdachlosigkeit sein Leben. Nach einer Überdosis landet er in der Klinik und findet an diesem Tiefpunkt neue Kraft für Veränderung.
Regisseurin Lilith Kugler erzählt gemeinsam mit Chris die Geschichte seines Lebens und begleitet ihn auf seinem Weg stets auf Augenhöhe. Dabei zeigt sie auch, wie eine solidarische Nachbarschaft aussehen kann. In eindrucksvollen Bildern des winterlich-düsteren Berlin sind es vor allem die Empathie der Menschen und Chris eigenes Durchhaltevermögen, die immer wieder Licht ins Dunkel bringen.
Nach der Vorstellung habt ihr die Möglichkeit, dem Filmteam ein paar Fragen zu stellen.
Freitag 01. August - 21:00
Wishing on a Star
"Dokumentarfilm"
2024 - I/SK/CZ/AU/HR
Regie: Peter Kerekes
99 Min.
Italienisch mit englischen Untertiteln
Einige Menschen glauben, dass das Schicksal in den Sternen geschrieben steht. Die Astrologin Lucianna de Leoni, die in einer barocken, leicht heruntergekommenen Villa mit Türmchen in der italienischen Region Venetien arbeitet, verfolgt einen flexibleren Ansatz. Um ihre Träume – sei es Liebe, Reichtum oder einfach ein Neuanfang – zu verwirklichen, schickt sie ihre Klienten auf eine sorgfältig abgestimmte Geburtstagsreise, damit sie unter einem neuen Himmel wiedergeboren werden.
Wishing on a Star ist ein warmherziger, exzentrischer und häufig amüsanter Dokumentarfilm-Hybrid, der die Reisen von Lucianna und ihren Klienten auf dem Weg zur Erfüllung ihrer Träume nachzeichnet. Fast so, als hätte Ulrich Seidl versucht, eine italienische Komödie zu drehen.
Ihr habt gewählt und das hier sind die vier Filme für dieses Jahr:
Die Vorführungen finden am 4.7., 18.7., 5.7. und 01.08.2025 jeweils um 21:00 an der Ecke Jonasstraße / Selkestraße, also im Körnerpark statt.
Der Eintritt ist wie immer frei, aber wir freuen uns über Spenden für das Projekt.
Wir freuen uns auf eine spannende Kino-Saison mit euch im Park!
*mit freundlicher Unterstützung von Stadt und Land
Freitag 4. Juli - 21:00
Johatsu – Die sich in Luft auflösen
Dokumentarfilm
2024 – D/JP
Regie: Andreas Hartmann, Arata Mori
86 Min.
Japanisch mit deutschen Untertiteln
In Japan verschwinden jährlich etwa 100.000 Personen, einige davon mit Hilfe von Night Moving Companies. Manche fliehen aus einer unglücklichen Beziehung, andere können dem enormen gesellschaftlichen Druck nicht standhalten, wieder andere versuchen, sich aus kriminellen Verstrickungen zu befreien. Mit JOHATSU (蒸発 – “verdunsten”) begeben sich Arata Mori und Andreas Hartmann auf eine emotionale Suche: Zurückgebliebene, Helfer und Untergetauchte, sie alle sehen sich mit unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. So stellt sich die Frage nach der eigenen Identität in erdrückender Dringlichkeit.
Das Regieduo wirft nicht nur einen Blick hinter die Kulissen der obskuren Praxis des Verschwindens, sondern dringt tief in die menschliche Natur vor und erschafft somit ein sehr peotisches Werk.
Wir freuen uns sehr auf ein Publikumsgespräch mit dem Regisseur Andreas Hartmann nach der Vorstellung.
Freitag 18. Juli - 21:00
Soldaten des Lichts
Dokumentarfilm
2025 - D
Regie: Julian Vogel, Johannes Büttner
108 min.
Deutsch mit englischen Untertiteln
"Rausgehen, jeden Tag Wildkräutersäfte sammeln!" – "Mister Raw" läuft vor seinem Auslieferungslager hin und her und gibt einer Frau mit Krebsdiagnose Handlungsanweisungen. "Entspann dich ein bisschen. Geh auf die Vitorimatte!" Er wendet sich an ihren Sohn. "Und deine Mutter soll nicht vergessen: Der Krebs stirbt, wenn die Temperatur über 42 Grad ist... Schön, dass du da bist, Bruder."
"Soldaten des Lichts" hat noch einiges mehr an Personal zu bieten: Man trifft auf Pandemieleugner, den "Geistheiler Sananda", auf "Peter I.", den "Obersten Souverän" des "Königreich Deutschlands" und auf Timo, der in immer größere Abhängigkeiten zu den Wunderheilern gerät. Das Ganze nimmt kein gutes Ende, so viel sei verraten.
Dieser Film zeigt mit unglaublicher Ruhe und Klarheit, was im Inneren der Reichsbürgerbewegung vor sich geht. Es könnte fast witzig sein, zu absurd um es ernst zu nehmen, wenn es nicht so verdammt gefährlich wäre. Nicht nur für uns als Gesellschaft, sondern für jeden einzelnen Menschen, der in ihre Fänge gerät.
Hochspannend und wirklich unglaublich!
Wir freuen uns besonders, euch diesen ganz speziellen Film noch vor dem offiziellen Kinostart zeigen zu können.
Freitag 25. Juli - 21:00
Hausnummer Null
Dokumentarfilm
2024 – D
Regie: Lilith Kugler
95 Min.
Deutsch mit englischen Untertiteln
Chris lebt an einer Berliner S-Bahn-Station. In einem anderen Leben wäre er vielleicht Labortechniker geworden, sagt er. Stattdessen bestimmen Drogensucht und Obdachlosigkeit sein Leben. Nach einer Überdosis landet er in der Klinik und findet an diesem Tiefpunkt neue Kraft für Veränderung.
Regisseurin Lilith Kugler erzählt gemeinsam mit Chris die Geschichte seines Lebens und begleitet ihn auf seinem Weg stets auf Augenhöhe. Dabei zeigt sie auch, wie eine solidarische Nachbarschaft aussehen kann. In eindrucksvollen Bildern des winterlich-düsteren Berlin sind es vor allem die Empathie der Menschen und Chris eigenes Durchhaltevermögen, die immer wieder Licht ins Dunkel bringen.
Nach der Vorstellung habt ihr die Möglichkeit, dem Filmteam ein paar Fragen zu stellen.
Freitag 01. August - 21:00
Wishing on a Star
"Dokumentarfilm"
2024 - I/SK/CZ/AU/HR
Regie: Peter Kerekes
99 Min.
Italienisch mit englischen Untertiteln
Einige Menschen glauben, dass das Schicksal in den Sternen geschrieben steht. Die Astrologin Lucianna de Leoni, die in einer barocken, leicht heruntergekommenen Villa mit Türmchen in der italienischen Region Venetien arbeitet, verfolgt einen flexibleren Ansatz. Um ihre Träume – sei es Liebe, Reichtum oder einfach ein Neuanfang – zu verwirklichen, schickt sie ihre Klienten auf eine sorgfältig abgestimmte Geburtstagsreise, damit sie unter einem neuen Himmel wiedergeboren werden.
Wishing on a Star ist ein warmherziger, exzentrischer und häufig amüsanter Dokumentarfilm-Hybrid, der die Reisen von Lucianna und ihren Klienten auf dem Weg zur Erfüllung ihrer Träume nachzeichnet. Fast so, als hätte Ulrich Seidl versucht, eine italienische Komödie zu drehen.
Mail: post@werkstadt.berlin
Telefon: 030 64477240
Adresse: Emser Straße 124
12051 Berlin
WerkStadt Kulturverein Berlin e.V.
© 2026
Mail: post@werkstadt.berlin
Telefon: 030 64477240
Adresse: Emser Straße 124
12051 Berlin
WerkStadt Kulturverein Berlin e.V.
© 2026
Satzung für den Werkstadt Kulturverein Berlin e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Werkstadt Kulturverein Berlin“ und hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Erreicht werden sollen insbesondere:
a) der Kulturaustausch zwischen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten,
b) die Organisation von Veranstaltungen zur effektiven Präsenz der Kulturschaffenden in der breiten Öffentlichkeit, vor allem in Berlin- Neukölln,
c) die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kulturbegeisterte,
d) die Schaffung einer Plattform für die Präsentation von Künstleraktivitäten,
e) die Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
f) die Förderung des kulturellen Nachwuchses und des Angebotes nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen mit z. B. politischem Bezug,
g) die Förderung der kulturellen Bildung und Initiative junger Menschen, sowie
deren Mitwirkung an entsprechenden Projekten,
h) die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung.
3. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er
a) vielfältige kulturelle Veranstaltungen und Angebote für die Allgemeinheit selbstlos organisiert, z. B. Konzerte, Filmvorführungen oder kulturhistorische Wanderungen,
b) Ausstellungen der unterschiedlichsten Kunstgattungen, Theaterinszenierungen,
literarische Veranstaltungen für die Allgemeinheit selbstlos organisiert,
c) alle Veranstaltungen unentgeltlich anbietet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.
§3 Mitgliedschaft1.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt und aktiv an der Arbeit des Vereins mitwirken will. Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar.
1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und selbst solche zu organisieren. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich von aktiven Mitgliedern ausgeübt werden.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit Einstimmigkeit. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Die aktive Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Ebenso muss die freiwillige Beendigung der aktiven Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben ihre Mitgliedschaft durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags , nach Beantragung und Einverständnis des Vorstandes. Sie beenden ihre Mitgliedschaft durch Einstellung der Zahlung oder Mitteilung an den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem Tod (natürlicher Personen) oder durch die Auflösung (juristischer Personen) des Mitglieds bzw. Beendigung der Liquidation und der darauf folgenden Löschung im Handelsregister. Ein Mitglied kann vom Vorstand nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Die passive Mitgliedschaft endet automatisch bei Beitragsrückständen von mindestens drei Monaten. Die aktive Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sich das Mitglied 3 Monate nicht aktiv in die Vereinsarbeit einbringt. Sie kann in eine passive Mitgliedschaft überführt werden. Ausnahmen für die automatische Beendigung der aktiven Mitgliedschaft sind wichtige Gründe wie Krankheit, Reise etc. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Mitgliedbeiträge
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr. Die Höhe einer freiwilligen Spende oder
Sacheinlage richtet sich nach dem Willen und den Möglichkeiten des Mitglieds.
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird erstmalig von dem Vorstand durch einen
Beschluß festgesetzt und ist halbjährlich änderbar. Sie bedarf bei Änderungen der
Abstimmung in der Mitgliederversammlung.
§4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
− der Vorstand
− die 2 Vertreter
− die Mitgliederversammlung
§5 Der Vorstand und die zwei Vertreter
Der Vorstand setzt sich aus den zwei Vorsitzenden zusammen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der aktiven Mitglieder auf zwei Jahre gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Die zwei
Vertreter werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder vom Vorstand benannt.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Für Schäden – auch gegenüber seinen Mitgliedern – ist der Verein ausschließlich mit seinem Vermögen haftbar (§31 BGB). Soweit gesetzlich möglich, ist eine weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder der Organe des Vereins für die ihnen zustehenden Verrichtungen ausgeschlossen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Die zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Eine Änderung der Vereinssatzung, die den Verbandszweck oder die Rechte seiner Organe und Mitglieder betrifft, ist nicht durch einen Beschluss des Vorstandes möglich, sondern bedarf der drei Viertel Mehrheit der vom Vorstand zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen. Die Vorstandsmitglieder können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nähere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den aktiven Mitgliedern des Vereins und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstandes zusammen. Die schriftliche (auch elektronische) Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Versammlungstermin versendet werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus wichtigen Gründen beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe eine Mitgliederversammlung vom Vorstand verlangt. Alle aktiven Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt und zwingend einzuladen. Fördermitglieder werden ebenfalls zur Mitgliederversammlung eingeladen, sind jedoch bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung beschließt die Richtlinien der Vereinstätigkeit und behandelt alle damit verbundenen grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten, insbesondere:
− Wahl und Entlassung des Vorstandes
− Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beschluss der Beitragsordnung
− Entgegennahme der Vereinsberichte vom Vorstand
− Beschlussfassung über die Anträge an die Mitgliederversammlung
Ein Vorsitzender oder der Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle oder auf Anfrage elektronisch
eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handheben oder Zuruf. Auf mündlichen oder schriftlichen Antrag eines Mitglieds ist auch eine verdeckte Abstimmung möglich.
§7 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen, nur zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Beschluss der Auflösung verlangt eine Dreiviertelmehrheit. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die außerordentliche Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur. Die Liquidatoren entscheiden über die Institution. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt für Körperschaften ausgeführt werden.
§8 Inkrafttreten
Die Mitgliederversammlung überträgt dem Vorstand das Recht, Satzungsänderungen, die von amtlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefordert werden, oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind, zu beschließen. Diese Änderungen dürfen weder den Verbandszweck wesentlich verändern noch die Rechte seiner Organe und Mitglieder einschränken. Die Satzung tritt mit ihrer erstmaligen Eintragung ins Verbandsregister in Kraft. Vorstehender Satzungsinhalt wurde in der Gründungsversammlung am 16.04.2008 beschlossen.
Satzung für den Werkstadt Kulturverein Berlin e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Werkstadt Kulturverein Berlin“ und hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Erreicht werden sollen insbesondere:
a) der Kulturaustausch zwischen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten,
b) die Organisation von Veranstaltungen zur effektiven Präsenz der Kulturschaffenden in der breiten Öffentlichkeit, vor allem in Berlin- Neukölln,
c) die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kulturbegeisterte,
d) die Schaffung einer Plattform für die Präsentation von Künstleraktivitäten,
e) die Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
f) die Förderung des kulturellen Nachwuchses und des Angebotes nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen mit z. B. politischem Bezug,
g) die Förderung der kulturellen Bildung und Initiative junger Menschen, sowie
deren Mitwirkung an entsprechenden Projekten,
h) die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung.
3. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er
a) vielfältige kulturelle Veranstaltungen und Angebote für die Allgemeinheit selbstlos organisiert, z. B. Konzerte, Filmvorführungen oder kulturhistorische Wanderungen,
b) Ausstellungen der unterschiedlichsten Kunstgattungen, Theaterinszenierungen,
literarische Veranstaltungen für die Allgemeinheit selbstlos organisiert,
c) alle Veranstaltungen unentgeltlich anbietet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.
§3 Mitgliedschaft1.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt und aktiv an der Arbeit des Vereins mitwirken will. Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar.
1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und selbst solche zu organisieren. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich von aktiven Mitgliedern ausgeübt werden.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit Einstimmigkeit. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Die aktive Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Ebenso muss die freiwillige Beendigung der aktiven Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben ihre Mitgliedschaft durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags , nach Beantragung und Einverständnis des Vorstandes. Sie beenden ihre Mitgliedschaft durch Einstellung der Zahlung oder Mitteilung an den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem Tod (natürlicher Personen) oder durch die Auflösung (juristischer Personen) des Mitglieds bzw. Beendigung der Liquidation und der darauf folgenden Löschung im Handelsregister. Ein Mitglied kann vom Vorstand nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Die passive Mitgliedschaft endet automatisch bei Beitragsrückständen von mindestens drei Monaten. Die aktive Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sich das Mitglied 3 Monate nicht aktiv in die Vereinsarbeit einbringt. Sie kann in eine passive Mitgliedschaft überführt werden. Ausnahmen für die automatische Beendigung der aktiven Mitgliedschaft sind wichtige Gründe wie Krankheit, Reise etc. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Mitgliedbeiträge
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr. Die Höhe einer freiwilligen Spende oder
Sacheinlage richtet sich nach dem Willen und den Möglichkeiten des Mitglieds.
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird erstmalig von dem Vorstand durch einen
Beschluß festgesetzt und ist halbjährlich änderbar. Sie bedarf bei Änderungen der
Abstimmung in der Mitgliederversammlung.
§4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
− der Vorstand
− die 2 Vertreter
− die Mitgliederversammlung
§5 Der Vorstand und die zwei Vertreter
Der Vorstand setzt sich aus den zwei Vorsitzenden zusammen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der aktiven Mitglieder auf zwei Jahre gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Die zwei
Vertreter werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder vom Vorstand benannt.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Für Schäden – auch gegenüber seinen Mitgliedern – ist der Verein ausschließlich mit seinem Vermögen haftbar (§31 BGB). Soweit gesetzlich möglich, ist eine weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder der Organe des Vereins für die ihnen zustehenden Verrichtungen ausgeschlossen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Die zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Eine Änderung der Vereinssatzung, die den Verbandszweck oder die Rechte seiner Organe und Mitglieder betrifft, ist nicht durch einen Beschluss des Vorstandes möglich, sondern bedarf der drei Viertel Mehrheit der vom Vorstand zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen. Die Vorstandsmitglieder können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nähere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den aktiven Mitgliedern des Vereins und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstandes zusammen. Die schriftliche (auch elektronische) Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Versammlungstermin versendet werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus wichtigen Gründen beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe eine Mitgliederversammlung vom Vorstand verlangt. Alle aktiven Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt und zwingend einzuladen. Fördermitglieder werden ebenfalls zur Mitgliederversammlung eingeladen, sind jedoch bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung beschließt die Richtlinien der Vereinstätigkeit und behandelt alle damit verbundenen grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten, insbesondere:
− Wahl und Entlassung des Vorstandes
− Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beschluss der Beitragsordnung
− Entgegennahme der Vereinsberichte vom Vorstand
− Beschlussfassung über die Anträge an die Mitgliederversammlung
Ein Vorsitzender oder der Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle oder auf Anfrage elektronisch
eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handheben oder Zuruf. Auf mündlichen oder schriftlichen Antrag eines Mitglieds ist auch eine verdeckte Abstimmung möglich.
§7 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen, nur zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Beschluss der Auflösung verlangt eine Dreiviertelmehrheit. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die außerordentliche Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur. Die Liquidatoren entscheiden über die Institution. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt für Körperschaften ausgeführt werden.
§8 Inkrafttreten
Die Mitgliederversammlung überträgt dem Vorstand das Recht, Satzungsänderungen, die von amtlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefordert werden, oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind, zu beschließen. Diese Änderungen dürfen weder den Verbandszweck wesentlich verändern noch die Rechte seiner Organe und Mitglieder einschränken. Die Satzung tritt mit ihrer erstmaligen Eintragung ins Verbandsregister in Kraft. Vorstehender Satzungsinhalt wurde in der Gründungsversammlung am 16.04.2008 beschlossen.
1. Deine Mitgliedschaft fördert die Kunstproduktion vieler Künstler*innen unterschiedlicher Kunstrichtungen und Nationalitäten in der WerkStadt.
2. Deine Mitgliedschaft hilft uns, den künstlerischen Austausch in unserer Begegnungsstätte zu erhalten und weiter auszubauen.
3. Deine Mitgliedschaft ermöglicht es uns, die beliebten, wechselnden Ausstellungen zu organisieren und vielseitige kulturelle Veranstaltungen umzusetzen.
4. Deine Mitgliedschaft unterstützt die Arbeit der WerkStadt als zentrale Anlaufstelle für Künstler*innen vor Ort und hilft, die kulturelle Vielfalt und ein respektvolles Miteinander in unserer Neuköllner Nachbarschaft zu erhalten und weiter voranzubringen.
Die WerkStadt hat sich inzwischen zu einem spannenden Ort mit einem facettenreichen kulturellen Leben entwickelt. Durch Deine Mitgliedschaft kannst Du unsere Arbeit unterstützen und gemeinsam mit uns einer aufregenden Zukunft mit vielen niveauvollen Projekten und künstlerischen Ideen entgegenfiebern!
Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 5 € im Monat.
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